1. Nachweis einer Immobilie und Maklervertrag
Bereits durch Bekanntgabe von Immobilienangaben an den Kauf- oder Mietinteressenten gelten diese Immobilienangebote als durch uns nachgewiesen. Sollte dem Kauf- oder Mietinteressenten die nachgewiesene Immobilie bereits bekannt sein, so ist er verpflichtet binnen 7 Werktagen uns gegenüber mit entsprechendem Nachweis einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.
Durch den Nachweis der Immobilie oder aber auch durch schlüssiges, konkludentes Handeln des Kauf- Mietinteressenten kommtbereits grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage ein Maklervertrag zustande.
Sämtliche Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte ist untersagt. Kommt es durch die unbefugte Weitergabe von Objektdaten an Dritte ein Hauptvertrag zustande, so ist der Kauf- oder Mietinteressent, welcher die Objektdaten an Dritte weiter gegeben hat, verpflichtet, der Firma Niederberger GmbH Immobilien ( als Nachweismakler ) Schadenersatz in voller Höhe der entgangenen Gesamtprovision zu zahlen.
2. Provision
Eine Provision gilt als verdient, wenn durch unsere Vermittlung oder schon Aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zu Stande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist nach Rechnungsstellung sofort zahlbar und fällig. Durch spätere Aufhebung des Kauf- oder Mietvertrages ( des Hauptvertrages ) bleibt der verdiente Provisionsanspruch unberührt.
Für den Nachweis oder die Vermittlung von Kaufverträgen über Haus- und Grundbesitz, sowie Eigentumswohnungen, beträgt die Courtage 3 % vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit gesamt 3,57 % vom Kaufpreis). Für den Nachweis oder die Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen beträgt die Courtage 2 Nettomieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit gesamt 2,38 MM von der Nettomiete ).
Der Firma Niederberger GmbH Immobilien ist es gestattet auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu sein, sofern keine Interessenkollision vorliegt.
3. Gewährleistung
Alle Angebote und Mitteilungen erfolgen gemäß den Angaben des Eigentümers der Immobilie oder Liegenschaft. Insbesondere Angaben zur Größe, Beschaffenheit, Nutzung und Baurechtmäßigkeit der angebotenen Immobilie oder Liegenschaft beruht auf Informationen und Angaben des Eigentümers. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme von grob vorsätzlichem Handeln, ausgeschlossen. Weitere oder anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Datenschutz
Firma Niederberger GmbH Immobilien behandelt alle ihr zugehenden Informationen vertraulich. Datenschutzvorschriften werden im vollen Umfang eingehalten.
5. Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, welche dem Sinn und dem Zweck der ungültigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
6. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7. Annahme der AGB´s
Mit Rückfrage auf eines unserer Angebote erklärt sich der Kauf- Mietinteressent mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und nimmt diese an.